Rechtliches

GEMA & Nutzungsrechte

So sind die Musikrechte bei eKlecia® geregelt – damit Sie die App mit gutem Gewissen im Gottesdienst einsetzen können.

Um die Bereitstellung kümmern wir uns

Für die Bereitstellung der Orgelaufnahmen in der eKlecia®-App haben wir die rechtliche Seite geklärt. Für Sie als Gemeinde oder Einrichtung entsteht dafür kein zusätzlicher Aufwand – Sie können die Aufnahmen einfach nutzen.

Wiedergabe im Gottesdienst

Für das Abspielen vor der Gemeinde ist – genau wie beim Orgelspiel – der Veranstalter verantwortlich. In der Praxis ist dies bei Kirchengemeinden in aller Regel bereits über die bestehenden Pauschal- bzw. Rahmenverträge abgegolten, die die Bistümer und Landeskirchen mit der GEMA geschlossen haben. Ihre Gemeinde muss dann nichts zusätzlich tun.

Nicht-liturgische Veranstaltungen

Bei öffentlichen, nicht-liturgischen Veranstaltungen – etwa einem Konzert – melden Sie die Musik wie gewohnt bei der GEMA.

Bitte beachten

Die Aufnahmen sind für den Einsatz in Ihrer Einrichtung bestimmt; das Kopieren oder Weitergeben der Aufnahmen selbst ist nicht gestattet.

Sie sind unsicher, ob für Ihre Einrichtung ein GEMA-Rahmenvertrag besteht? Viele Bistümer und Landeskirchen haben Pauschalverträge mit der GEMA. Wir empfehlen, das kurz mit Ihrer Kirchenverwaltung zu klären – und helfen Ihnen gerne, die richtige Ansprechstelle zu finden.