GEMA-Richtlinie
Urheberrechtlicher Hinweis zur Musiknutzung in der eKlecia®-App.
Urheberrechtlicher Schutz
eKlecia® beinhaltet musikalische Inhalte, die dem Schutz der GEMA unterliegen. Das Kopieren, Weitergeben oder anderweitige Verbreiten dieser Werke ist nicht gestattet.
Öffentliche Veranstaltungen
Bei öffentlichen Veranstaltungen sind diese Werke durch die Nutzer ordnungsgemäß bei der GEMA zu melden.
Kirchliche Aufführungen
Für kirchliche Aufführungen kann ein bestehender Rahmenvertrag zwischen der GEMA und dem Veranstalter gelten. Bitte prüfen Sie eigenverantwortlich, ob eine solche Vereinbarung Anwendung findet.
Haftungsausschluss
Die Verantwortung für die korrekte Nutzung und ggf. notwendige GEMA-Meldung liegt ausschließlich bei den Nutzern. eKlecia® übernimmt keine Haftung für eine nicht ordnungsgemäße Lizenzierung oder Nutzung der Inhalte.
Sie sind unsicher, ob für Ihre Einrichtung ein GEMA-Rahmenvertrag besteht? Viele Bistümer und Landeskirchen haben Pauschalverträge mit der GEMA. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Diözese, Ihren Kirchenkreis oder direkt an die GEMA. Gerne helfen wir Ihnen, die richtige Ansprechstelle zu finden.
